Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Einlagerung und Pflege von Filmdaten zwischen dem Kunden und der Slaughterhouse GmbH mit ihrem Geschäftsbereich "the electronic lab" (nachfolgend "ELAB" genannt).

§2 Vertragsgegenstand

ELAB bietet die sichere Archivierung, Einlagerung und Pflege von Filmdaten in klassischen, analogen Archiven an. Die genauen Leistungen werden im jeweiligen Vertrag spezifiziert.

§3 Leistungsumfang

  1. ELAB übernimmt die sichere Einlagerung der Filmdaten des Kunden in gesicherten Räumlichkeiten.
  2. Auf Wunsch des Kunden erfolgt eine regelmäßige Prüfung und Kontrolle der eingelagerten Materialien.
  3. Die Einlagerung erfolgt in Berlin, Hamburg oder Zürich nach Vereinbarung.
  4. Zusätzliche Dienstleistungen (z.B. Digitalisierung, Konvertierung) sind gesondert zu vereinbaren.

§4 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an den einzulagernden Filmdaten verfügt.
  2. Der Kunde liefert die Materialien in dem vereinbarten Format und an die vereinbarte Adresse.
  3. Der Kunde informiert ELAB über besondere Anforderungen an die Lagerung seiner Materialien.

§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste von ELAB oder nach individueller Vereinbarung.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
  3. Bei längerfristigen Verträgen behält sich ELAB vor, die Preise angemessen anzupassen. Eine solche Anpassung wird dem Kunden mit einer Frist von drei Monaten angekündigt.

§6 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird für die vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen.
  2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§7 Haftung

  1. ELAB haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ELAB nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. ELAB empfiehlt dem Kunden, eine angemessene Versicherung für die eingelagerten Materialien abzuschließen.

§8 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von ELAB.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Mai 2025

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